Energieberatung und Ausstellung von Energieausweisen
Gut beraten, effizient sparen
In vielen Häusern wird deutlich mehr Energie verbraucht als nötig. Ein hoher Anteil fällt dabei auf die Heizung und die Brauchwassererwärmung. Mit gezielter Modernisierung können Sie hier leicht Geld sparen und einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Ihr Schornsteinfeger zeigt Ihnen vorhandene Schwachstellen und Energieeinsparpotentiale Ihrer Gebäude- und Anlagentechnik durch Begutachtung und gründliche Analyse auf und empfiehlt Ihnen sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen.
In einem schriftlichen Energiekonzept stellt er die zu erwartenden Investitionskosten den finanziellen Einsparungen gegenüber und berät Sie zu Förderprogrammen und zinsgünstigen Darlehen.
Auf einen Blick erfahren Sie, wie energieeffizient Ihr Gebäude ist und welche sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen sich daraus ableiten. Denn die beste Energie ist die, die nicht gebraucht wird.
Generell hat der Gebäudeeigentümer die Wahlfreiheit bei der Ausstellung eines Energieausweises nach der Verbrauchs- oder Bedarfsmethode. Eine Pflicht für Bedarfsausweise besteht für Neubauten sowie für energetisch unsanierte Bestandsgebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde.
Ausnahmen bestehen, wenn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erreicht wird.
Wenn der Energieausweis im Rahmen einer öffentlichen Förderung (z.B. KfW-Förderprogramme) benötigt wird, muss ein bedarfsorientierter Ausweis erstellt werden.
Vorsicht: Es drohen empfindlich hohe Bußgeldstrafen, sofern bei Vermietung oder Verkauf des Gebäudes kein oder ein fehlerhafter Energieausweis vorgelegt wird.
Ihr Schornsteinfeger zeigt Ihnen vorhandene Schwachstellen und Energieeinsparpotentiale Ihrer Gebäude- und Anlagentechnik durch Begutachtung und gründliche Analyse auf und empfiehlt Ihnen sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen.
In einem schriftlichen Energiekonzept stellt er die zu erwartenden Investitionskosten den finanziellen Einsparungen gegenüber und berät Sie zu Förderprogrammen und zinsgünstigen Darlehen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Senkung der Energiekosten
- Schutz der Umwelt
- Verbesserung des Wohnkomforts
- Steigerung des Immobilienwerts
Lassen Sie sich von Ihrem Schornsteinfeger beraten
Er ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für das Thema „Energieberatung“ und kennt sich durch seine regelmäßige Arbeit in Ihrem Zuhause bestens mit Ihrer Anlage und Ihrem Gebäude aus. Er ist zudem auch Energieberater des Handwerks und orientiert sich nur an Tatsachen, nicht an Umsatzzahlen.Energieausweis für Gebäude
Der Energieausweis für Gebäude verschafft Ihnen einen Durchblick bei Ihrem Energieverbrauch und hilft Ihnen Ihre Energiekosten zu optimieren. Er ist eine wichtige Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Gebäudemodernisierung.Auf einen Blick erfahren Sie, wie energieeffizient Ihr Gebäude ist und welche sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen sich daraus ableiten. Denn die beste Energie ist die, die nicht gebraucht wird.
Gesetzliche Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Der Energieausweis ist Pflicht für alle Gebäudeeigentümer, die ihr Gebäude vermieten, verpachten oder verkaufen. Dies gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nicht-Wohngebäude.Generell hat der Gebäudeeigentümer die Wahlfreiheit bei der Ausstellung eines Energieausweises nach der Verbrauchs- oder Bedarfsmethode. Eine Pflicht für Bedarfsausweise besteht für Neubauten sowie für energetisch unsanierte Bestandsgebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde.
Ausnahmen bestehen, wenn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erreicht wird.
Wenn der Energieausweis im Rahmen einer öffentlichen Förderung (z.B. KfW-Förderprogramme) benötigt wird, muss ein bedarfsorientierter Ausweis erstellt werden.
Vorsicht: Es drohen empfindlich hohe Bußgeldstrafen, sofern bei Vermietung oder Verkauf des Gebäudes kein oder ein fehlerhafter Energieausweis vorgelegt wird.