logo

Durchführung der Feuerstättenschau

Visuelle Kontrolle zur Feststellung der Betriebssicherheit

Durchführung der Feuerstättenschau
In regelmäßigen Abständen führt Ihr Schornsteinfeger eine Feuerstättenschau gemäß des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (§ 14) und der Kehr- und Überprüfungsverordnung durch.

Warum eine Feuerstättenschau?

Bei der Feuerstättenschau wird beurteilt, ob die Betriebs- und Brandsicherheit auch nach eventuellen baulichen Veränderungen oder Schäden, die durch natürlichen Verschleiß, Korrosion und Witterungseinflüssen entstehen können, gegeben ist. Das Ergebnis der Feuerstättenschau wird in entsprechenden Bescheinigungen dokumentiert, die Ihnen vom Schornsteinfeger ausgehändigt werden. Bei festgestellten Mängeln gibt er Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zu deren Beseitigung.

Was wird bei der Feuerstättenschau überprüft?

Bei der Feuerstättenschau werden alle Feuerungsanlagenteile und zugehörige und eventuell beeinflussenden Einrichtungen, wie die Brennstoffversorgung (Öl- und Gasleitungen), Verbrennungsluftöffnungen und Lüftungsanlagen, durch äußere Inaugenscheinnahme überprüft. Es werden somit auch Bereiche eingesehen, die beim Kehren der Schornsteine, der Immissionsschutzmessung oder Abgaswegüberprüfung nicht kontrolliert werden. Ebenfalls erfolgt ein Vergleich der Leistungsdaten Ihres Schornsteines mit den örtlichen Gegebenheiten.

Wie oft wird die Feuerstättenschau durchgeführt?

Die Feuerstättenschau wird zurzeit alle 5 Jahre und ab dem 01.01.2013 alle 3,5 Jahre bzw. innerhalb von sieben Jahren zweimal durchgeführt. Zwischen den beiden Feuerstättenschauen müssen mindestens drei Jahre liegen.

Sie haben Fragen zur Feuerstättenschau?

Bitte sprechen Sie Ihren Schornsteinfeger an. Er gibt Ihnen gerne Auskunft.


Sie suchen einen Schornsteinfeger?

Nutzen Sie unsere Innungschornsteinfeger-Suche.