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Vollzug der Energieeinsparverordnung

Senkung des Energiebedarfs von Gebäuden

Vollzug der Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein wesentliches Element der deutschen Klimaschutzpolitik. Sie bietet einen zuverlässigen rechtlichen Rahmen der sich am Stand der Technik und der Wirtschaftlichkeit orientiert. Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Ziel ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken.

Mit 40% haben Gebäude einen erheblichen Anteil am gesamten Energieverbrauch. Daher ist es wichtig, gerade hier Energie effizient einzusparen. Das Ziel ist es, beim Neubau Gebäude mit einer niedrigen Energiebilanz zu erstellen, bei Bestandsgebäuden alle Möglichkeiten zur Energieeinsparung auszunutzen und Anreize für den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien zu schaffen.

Ihr Schornsteinfeger ist zum Vollzug der Energieeinsparverordnung vom Staat bestellt. Er überprüft regelmäßig mit Sichtkontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.

Sie haben Fragen zur Energieeinsparverordnung?

Sprechen Sie Ihren Schornsteinfeger an. Er gibt Ihnen gerne Auskunft, klärt Sie über die gesetzlichen Anforderungen auf und berät Sie bei der Beseitigung von Mängeln und zum Einsatz neuer Heiztechnik und erneuerbarer Energien.

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