Durchführung von Immissionsschutzmessungen nach der 1. BImSchV
Regelmäßige Messungen - zum Schutz der Umwelt

Ein zentraler Punkt der deutschen Umweltpolitik ist die Begrenzung der Emissionen von Schadstoffen in der Luft. Die festgelegten Grenzwerte werden dabei abgeleitet vom Stand der Technik und hängen im Wesentlichen vom Alter und von der Leistung Ihrer Feuerungsanlage ab. Für Feuerungsanlagen gilt die Einhaltung der Anforderungen, die in der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen (1. BimSchV) geregelt ist.
Ihr Schornsteinfeger hat die Aufgabe, regelmäßige Emissionsmessungen
nach der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) durchzuführen. In
welchem Umfang die Messungen durchgeführt werden und in welchem wiederkehrenden
Turnus wird in der 1. BImSchV geregelt.
So dürfen z.B. nur zehn Prozent des eingesetzten Brennstoffs als Abwärme in die Umwelt entweichen. Bisherige Messungen der Schornsteinfeger ergaben, dass immer noch viele Öl- und Gasfeuerungsanlagen mehr Schadstoffe in die Luft pusten als erlaubt. Jedoch wurden die jährlichen Zahlen der „Umweltsünder“ seit den 80er Jahren durch die flächendeckende Überprüfung sämtlicher Öl- Gas- und Heizungen für feste Brennstoffe durch das Schornsteinfegerhandwerk mehr als halbiert.
Ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Umwelt, denn Ihr Schornsteinfeger
sorgt dafür, dass natürliche Ressourcen effizient verwendet werden und die Luft nicht mit
Schadstoffen belastet wird.
Sie haben Fragen zur Bundesimmissionsschutzverordnung?
Sprechen Sie Ihren Schornsteinfeger an. Er gibt Ihnen gerne Auskunft.