
Fragen und Antworten
Umweltfreundlich Heizen - mit Holz und anderen festen Brennstoffen

Was muß ich bei der Holztrocknung beachten?
Wenn „nasses Holz“ der Verbrennung zugeführt wird, muss das Holz im Verbrennungsprozess getrocknet werden. Dies geschieht dann im Brennraum und das Wasser wird verdampft. Dabei wird dem Verbrennungsprozess viel Wärme entzogen.Am schnellsten trocknet Holz, wenn Sie es an einer windexponierten Lage vor Regen und Schnee geschützt, aufgestapelt (nicht nur auf einem „Haufen“ liegend) lagern. Dies dauert - je nach Holzart - etwa ein bis zwei Jahre. Gespaltenes Holz trocknet besser und zeigt auch ein besseres Brennverhalten. Achten Sie bei der Lagerung auf großzügige Abstände zum Erdreich, zu Wänden und auch zwischen den Scheitstapeln um einen optimalen Luftaustausch zu gewährleisten.
Beachten Sie: Geschlossene Räume, wie z.B. Keller sind zur Trocknung ungeeignet. Wenn Sie Ihr Holz optimal lagern, kann sogar Eichenholz in weniger als einem Jahr trocknen!
Hinweis: Die Restfeuchte Ihres Holzes darf nur unter 25% nach 1.BimSchV liegen.
Wie groß sollte ein Holzstück sein?
Holz kann nur bei hohen Feuerraumtemperaturen emmissionsarm und optimal verbrennen. Um dies zu erreichen muss die Verbrennungsluft überall in ausreichender Menge zuströmen können. Dazu muss das vorgesehene Scheitholz einige Voraussetzungen mitbringen:- Der Wassergehalt sollte zwischen 15 und 20 % liegen. Achtung: Schimmelbefall deutet auf zu hohen Wassergehalt hin.
- Die Scheitlänge sollte so gewählt sein, dass die Scheite mit mehreren Zentimetern Abstand zur Wand auf den Boden des Brennraums gelegt werden können.
- Der Umfang der Scheite sollte 10 – 30 cm betragen.
- Es sollten möglichst gespaltene Scheite verwenden werden, ohne Staub- und Schmutzanhaftungen.
- Generell ist die Bedienungsanleitung des Ofenherstellers zu beachten.
Welche Holzbrennstoffe sind zur Verbrennung zugelassen?
Folgende Holzbrennstoffe (§ 3 Abs. 1 der 1. BImSchV) dürfen Sie in handbeschickten Anlagen nur in lufttrockenem Zustand (Feuchtegehalt weniger als 25%) einsetzen:- Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts entsprechend DIN EN 1860
- naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz
- Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen
- Holzbriketts entsprechend DIN 51731 oder EN 14961-3
Was sind unzulässige Brennstoffe?
- Abfälle (insbesondere Milchtüten, Plastik, Pappen, Paletten oder Obstkisten)
- imprägniertes, gestrichenes, lackiertes, beschichtetes, verleimtes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz oder Spanplatten
- Rindenbriketts
- Papier oder ähnliche Stoffe in brikettierter oder loser Form